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Außergewöhnliche Maßnahmen, ganzjährig genutze Jugendräume, Aufwandsentschädigungen...

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Kinder- und Jugendfreizeiten, internationale Begegnungen, Kurzfreizeiten - vieles ist förderungsfähig

JVNClearingstelle
Richtlinie Clearingstelle
Antrag für Aufwands-entschädigung
Formular für außergewöhnliche Maßnahmen
Formular für Jugendräume
Die Clearingstelle vergibt finanzielle Mittel zur Unterstützung von anerkannten Jugendgemeinschaften in Neumünster. Auf Antrag werden die Mittel ausgeschüttet. Es gibt drei Bereiche, die unterstützt werden.

 

Entschädigung für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter_innen in der außerschulischen Jugendbildung:

Für diese Beantragung musst du als Antragsteller_in im Besitz einer gültigen Juleica sein. Du kannst eine Entschädigung für ein regelmäßiges wöchentliches Angebot (mind. 60 Std. Umfang pro Jahr) und/oder eine Betreuung in Kinder- und Jugendfreizeiten (Dauer 2-15 Tage) beantragen. Die maximale Höhe der Entschädigung beträgt 100,00€. Der Antrag muss bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt werden.

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Außergewöhnliche Maßnahmen:

Als außergewöhnliche Maßnahmen gelten Maßnahmen, die für den beantragenden Verband untypisch sind. Das könnten Kulturveranstaltungen (z.B. Theater-, Museums-, Ausstellungs-, Musicalbesuche); Fahrten/Ausflüge (z.B. Schwimmbad, Freizeitpark, Tierpark); Aktionen (z.B. Lesenacht, Kochduell); Events (z.B. Kinderfest, Weihnachtsfeier) oder Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen (Partizipation) sein. Es werden keine Lebensmittel oder Honorare bezuschusst (siehe Richtlinie). Grundsätzlich gilt, es werden nur Tagesveranstaltungen gefördert und die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach endgültiger Abrechnung.

Anträge sollten bis zum 1. des Vormonats des Maßnahmebeginns gestellt sein.

 

Ganzjährig genutzte Jugendräume in Neumünster:

Zuschüsse können beantragt werden für Betriebskosten.

  • 1,25 € pro qm bei Jugendräumen (mindestens 25% Jugendnutzung) mit Mehrfachnutzung

  • 1,50 € pro qm bei Jugendräumen (100 % Jugendnutzung)

  • Diese Mittel werden nur ausgezahlt, wenn am Ende des Jahres noch Restmittel vorhanden sind.

Clearingstelle
JVNJuleicaservice
Schritt für Schritt zur Juleica
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Voraussetzungen

Um die Juleica online beantragen zu können, musst du

  • eine Juleica-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben,

  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben,

  • tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein

 

Für das Online-Antragsverfahren benötigst du außerdem:

  • eine E-Mail-Adresse

  • möglichst ein digitales Portrait-Foto

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Ablauf
- www.juleica.de aufrufen

Öffne in deinem Internet-Browser www.juleica.de. Direkt auf der Startseite kannst du auf »Hier beantragen« klicken und gelangst dann zum Online-Antrag.

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- Registrieren

Bei deinem ersten Online-Antrag musst du dich zunächst registrieren. Wenn du dann in drei Jahren die nächste Juleica beantragst, kannst du diesen Zugang erneut nutzen.

 

Dafür klickst du auf den Link »registrieren«. Dort gibst du deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und das Bundesland an, in dem du lebst und bestätigst die Datenschutzbestimmungen.

 
Sobald du dich registriert hast, erhältst du eine E-Mail mit deinem Passwort. Mit diesem Passwort und deiner E-Mail-Adresse kannst du dich dann einloggen. Mit einem Klick auf »Antrag stellen« kann es los gehen!

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Juleica verlängern/erneut beantragen

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Üblicherweise ist deine Juleica drei Jahre gültig. Anschließend kannst du eine neue Juleica beantragen, wenn du

  • weiterhin ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv bist

  • eine Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden absolviert hast, die zur erneuten Beantragung zugelassen ist (bitte wende dich an den Träger, für den du aktiv bist!)

  • ggf. kommen weitere Anforderungen hinzu, die von Träger zu Träger oder bundeslandspezifisch variieren können.

 

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Juleica online unter www.juleica.de/online-antrag.html beantragen. Wenn du dabei den Account benutzt, mit dem du deine letzte Juleica beantrag hast, kannst du auf die dort gespeicherten Daten (Anschrift, Foto,…) zurückgreifen - das erleichtert die erneute Antragstellung. Solltest du keinen Zugriff mehr auf deine damalige E-Mail-Adresse haben, musst du dich neu registrieren. Gib bei der Beantragung der Juleica dann unbedingt die Nummer deiner bisherigen Juleica an.

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Freistellung beantragen

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Was kannst du tun, wenn du dich ehrenamtlich engagieren möchtest, aber deinen Jahresurlaub schon anderweitig verplant hast?

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Wenn du mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Juleica bist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dich für deine ehrenamtliche Arbeit freistellen zu lassen.

 

Voraussetzung:

  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen müssen berufstätig und im Besitz einer gültigen JuleiCa sein.

  • Die Maßnahme muss vom Jugendamt der Stadt Neumünster für förderungswürdig erklärt oder mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Darunter fallen neben Ferienfreizeiten auch Maßnahmen, die zum Erwerb der JuleiCa oder deren Verlängerung berechtigen.

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Dauer:

  • Es können bis zu 12 Tage pro Kalenderjahr gewährt werden.

  • Diese 12 Tage dürfen höchstens auf 3 Veranstaltungen verteilt werden.

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Weitere Informationen haben wir dir hier rechts in den Merkblättern zusammengestellt oder du schaust auf der Seite des Landesjugendrings Schleswig-Holstein vorbei, wo auch alles nochmal detailiert erklärt ist.

Merkblatt zur Freistellung
Hinweisblatt
zur Freistellung
Antrag zur Freistellung
Verdienstausfall-
bescheinigung
Bescheinigung Träger der Freizeit
Juleicaservice
JVNJugenderholung
JEM Richtlinie
Anmeldeformular
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, im Sinne von § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz, erhalten auf Antrag für Kinder- und Jugendfreizeiten, sowie internationale Begegnungen im In- und Ausland, einen Zuschuss in Höhe von 3,50 € bei 3-6 Tagen pro Tag und Teilnehmer*in und ab 7 Tagen 5,00 € pro Tag und Teilnehmer*in. Voraussetzung ist, dass auch Teilnehmer*innen aufgenommen werden, die nicht dem veranstaltenden Verein angehören.

 

Förderungsfähig sind im Rahmen der von der Ratsversammlung für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Maßnahmen, die mindestens drei Tage (An- und Abreise gilt als ein Fördertag) dauern, wobei die förderungsfähige Höchstdauer pro Maßnahme 15 Tage beträgt.

 

Weitere Informationen zur Förderung findet ihr in der Richtlinie, die wir hier zur Verfügung stellen. Auch den Antrag findet ihr hier zum Download.

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